Das Bundessozialgericht hat sich eindeutig zur Versicherungspflicht von Geschäftsführern ohne ausreichende
Stimmrechte aus Geschäftsanteilen geäußert.
Im Sozialversicherungsrecht werden bei Betriebsprüfungen strenger und häufiger auch
sogenannte "Freie Mitarbeiter" als
sozialversicherungspflichtig eingestuft. Hier ist eine besondere Vorsicht bei dem Arbeitgeber geboten, da nur er die Beitrage nachzahlen muss.
Schon ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit kann einen Mandanten mit dem Verkehrsrecht, dem Recht der gesetzlichen
Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), dem Rentenversicherungsrecht (Reha-Maßnahme, Erwerbsminderungsrente), dem Schwerbehindertenrecht (Grad der Schädigungsfolgen), dem Krankenkassenrecht
(Behandlungskosten, Krankengeld), der Pflegeversicherung und dem Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld, Wiedereingliederung) in Verbindung bringen.
Vor Sozialgerichten streiten Anwälte oft gegen dieselben Gegner (Sozialleistungsträger) jedoch selten
gegeneinander. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein bietet die Möglichkeit Kontakte unter spezialisierten Kollegen zu pflegen und Erfahrungen auszutauschen. Außerdem kann
unproblematisch eine Zusammenarbeit organisiert werden, wenn ein Termin vor einem weiter entfernten Gericht ansteht.
Klage vor dem Sozialgericht
http://www.youtube.com/watch?v=Zh0U4eltHeQ
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