Bei der Regulierung von Personenschäden aus Unfällen, unerlaubten Handlungen (z.B. aus Körperverletzungen) und Vertragsverletzungen, wie Arztfehlern, kommt es besonders im Bereich des Erwerbs- und Rentenschadens regelmäßig zu Überschneidungen mit dem Sozialrecht.
Seit Jahren liegt ein Schwerpunkt meiner Arbeit in der zivilrechtlichen Durchsetzen von Schadenersatzansprüchen von Sozialversicherungsträgern.
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein nehme ich an einem regelmäßigen Wissens- und Erfahrungsaustausch teil.
Selbstverständlich bin ich auch in der klassischen Unfallregulierung gerne für Sie tätig.
Sie haben das Recht, für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtssanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Rechtsanwalts zahlt bei einem unverschuldeten Unfall immer der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers.
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
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